Gehaltsextras bzw. die Entgeltoptimierung erhöhen den Nettolohn und werden vom Gesetzgeber durch Steuer- und/oder Sozialversicherungsfreiheit gefördert. Hierbei werden die Abgaben an die Sozialversicherungen verringert – allerdings auch später die Ansprüche der jeweiligen Arbeitnehmer an die Sozialversicherungen. Lohnkosten werden gesenkt und das Nettogehalt des Arbeitnehmers erhöht sich.
Die Optimierungsvarianten sollten im Arbeitsvertrag oder als Zusatzvereinbarung aufgenommen werden und zusätzlich zum vereinbarten Lohn/Gehalt gewährt werden. Möglichkeiten: Steuerfreier Sachbezug, Geschenke, Internetpauschale, Handykosten, Mankogelder, Fahrtkostenzuschüsse, Jobticket, Erholungsbeihilfe, Kinderbetreuungskosten, Garagengeld, Arbeits- bzw. Dienstkleidung, Gesundheitsförderung, Personalrabatt, Essensmarken / Restaurantschecks, freie Verpflegung und Unterkunft und Darlehen.
Detailliertere Informationen finden Sie hier.