Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Zahlungsprobleme bei Versicherungsprämien bestehen?

Möglichkeiten, wenn Zahlungsprobleme bei Versicherungsprämien bestehen

Zunächst einmal besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung. Hierfür ist ab Kenntnisnahme der Beitragserhöhung ein Monat Zeit. Der Vertrag endet jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt, ab dem die Beitragserhöhung wirksam würde. Achtung: Die Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Sonderkündigungsrecht. Schadensfall: Kommt es zu einem begründeten Rechtsfall, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag in der Regel vorzeitig kündigen – unabhängig davon, ob der Versicherer die vereinbarte Leistung erbringt oder verweigert. Nachdem der Rechtsfall abgeschlossen ist oder der Kunde über die Leistungsverweigerung informiert wurde, kann dieser innerhalb eines Monats kündigen. Allerdings steht dem Versicherer bei Kündigung auch im Schadenfall die bereits gezahlte Versicherungsprämie zu und wird nicht zurückerstattet.

Um die Frist nicht zu verpassen, sollte rechtzeitig die Kündigung beim Versicherer erfolgen:

Guten Tag,
bitte um Beendigung des Vertrages (Versicherungsscheinnummer) zum (Datum) bzw. zum nächstmöglichen Termin. Bitte um Löschung meiner Bankverbindung und schriftliche Bestätigung der Kündigung. Vielen Dank!

Die Höchstlaufzeit von Versicherungen ist übrigens gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein Schaden- oder Unfallversicherungsvertrag laufen.

Wird der Vertrag jedoch weder vom Versicherten noch vom Versicherer gekündigt, verlängert sich der Versicherungsvertrag immer wieder um ein weiteres Jahr.

Prüfen Sie eingehend, wenn vorhanden, Ansprüche aus der Restschuldversicherung. Diese haben zwar umfangreiche Leistungsausschlüsse, aber vielleicht besteht Versicherungsschutz bei Zahlung der Darlehensraten. Leistungen aus einer Restschuldversicherung können übrigens nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte berufsunfähig wird. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 19 U 57/07) dürfen Restschuldversicherungen Leistungen ausschließen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung hervorgerufen wird. Ist es aber genau andersherum, dass die psychische Erkrankung auf ein organisches Leiden zurückzuführen ist, muss die Versicherung zahlen.

Informationen zur Betriebsschließungsversicherung finden Sie hier.

Präventiv sollte auch geprüft werden, ob Zusatzpakete versichert sind, die dem Bedarf nicht entsprechen und ggf. auch nicht erklärt wurden:

  • Monatliche (unterjährige) Zahlungsweise ist durch den Ratenzuschlag (der auf den ersten Blick teilweise nicht gesondert aufgeführt ist) wesentlich teurer als halb- oder jährliche Zahlungsweise (ggf. Beratungsprotokoll prüfen)
  • KFZ Kilometergrenze prüfen:
    • Schutzbrief in der Kfz-Versicherung enthalten? Wer als Nichtmitglied die Nummer für die ADAC-Pannenhilfe anruft (0180-2222222), bekommt dann einen „gelben Engel“ geschickt, wenn einer frei ist. Sonst beauftragt der ADAC ein anderes Straßendienstunternehmen, die Pannenhilfe kostet dann etwas. Dies gilt auch, wenn Nichtmitglieder an einer Notrufsäule ADAC-Hilfe verlangen. Grundsätzlich bestehe nicht die Verpflichtung, vor der Pannenhilfe Mitglied zu werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle einen Vertrag abzuschließen.
    • Kfz.-Unfallversicherung: Prüfen, ob zeitgemäß. Die allgemeine Unfallversicherung und die Kfz.-Haftpflichtversicherung deckt bereits die Schäden aller berechtigten Insassen!!!
    • Ist noch die Vollkaskoversicherung abgeschlossen? Meist genügt auch eine Teilkaskoversicherung. Allerdings die Beiträge vergleichen: in den ersten 4-5 Jahren sollte zwar eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden und danach die Teilkaskoversicherung, aber häufig ist (gerade, wenn in der Vollkaskoversicherung schon ein hoher Schadenfreiheitsrabatt erfahren wurde) die Teilkasko teurer als die Vollkasko, weil in der Teilkasko der Schadenfreiheitsrabatt nicht angerechnet wird und auch eine andere Typklasse zugrunde gelegt wird.
  • Hausrat: Der Begriff Unterversicherung kommt beim Versicherungsfall dann zum Tragen, wenn der festgestellte Schaden am Hausrat höher ausfällt als die Versicherungssumme, bis zu deren Erreichen die Versicherer haften. Durch Leitungswasser entsteht ein Schaden in Höhe von 7.500 Euro. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 25.000 Euro. Bei einer Schadensprüfung stellt sich jedoch heraus, dass der tatsächliche Versicherungswert des gesamten Hausrats 30.000 Euro beträgt: (25.000 x 7.500) : 30.000 = 6.250. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung lediglich 6.250 Euro auszahlt – obwohl der eigentliche Schaden mit 7.500 Euro deutlich höher liegt. Die Differenz von 1.250 Euro muss der Versicherungsnehmer folglich aus der eigenen Tasche zahlen. Um diesem Problem vorzubeugen, kann in der Hausratpolice allerdings ein sogenannter Unterversicherungsverzicht integriert werden. Es empfiehlt sich daher bei dem Wunsch, die Versicherungsprämie durch Absicherung des tatsächlich vorhandenen Hausrates zu reduzieren, einen Wertermittlungsbogen auszufüllen.
  • Premium-Schutz: Wenn vorhanden, Leistungen überprüfen und entscheiden, ob diese notwendig sind

Eine weitere Möglichkeit den finanziellen Engpass zu überbrücken ist die Beleihung einer Lebensversicherung bzw. diese beitragsfrei zu stellen. Von einer Kündigung ist abzuraten: hierbei entsteht teilweise ein finanzieller Verlust. Achtung: bei Auflösung eines Riestervertrages sind sämtliche Zulagen sowie evtl. erhaltene Steuervorteile zurückzuzahlen. Daher sollte ein solcher Vertrag möglichst beitragsfrei gestellt werden. Setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Versicherungsvermittler oder der Hauptverwaltung in Verbindung: übereilte Kündigungen können nicht rückgängig gemacht werden und bei Neuabschluss eines Vertrages werden neue, oftmals schlechtere Bedingungen zugrunde gelegt oder eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen.

Achtung: bei Prämienrückstand in der Krankenversicherung wird der Vertrag ab einem gewissen Punkt im Notlagentarif weitergeführt und die bereits gebildeten Altersrückstellungen (bis zu 25%) teilweise aufgebraucht.

Außerdem kann auch ein Versicherungsvergleich zu erheblichen Beitragsersparnissen führen.

Generell gilt: bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung BaFin informieren und um außergerichtliche Klärung bitten. Ggf. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Ablehnung des Versicherungsfalles um eine Einschätzung bitten. Dieser sollte die Beratungshilfe beantragen.

related News

weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu diesen oder ähnlichen Themen erhalten Sie bei uns im Mitgliederbereich oder über unsere kostenlosen Downloads.

Ihr Ansprechpartner

Kirsten Maurer-Kalthoff

Zum Berater...

Alexander Wild

Zum Berater...

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Unser Versprechen

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie sich bei uns melden. Und das Beste daran. Nicht Sie werden uns am Ende bezahlen, sondern Ihre Gläubiger. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Angebot an kostenlosen Webinaren. 

Suche