Was sollte eine Rechtsberatung leisten?

Was sollte eine Rechtsberatung leisten

Schnelle Unterstützung und erste Handlungsempfehlungen für Unternehmer zu firmenrelevanten Fragestellungen, um auch in kritischen Lebenssituationen im Gleichgewicht zu bleiben. Es dient auch der Gleichgewichtsfindung der Mandanten, wenn diese erfahren, dass in ihrem Falle einfach nichts zu machen ist. Man kann sich dann mit der Situation abfinden und seinen persönlichen Frieden damit schließen. 

Überzeugende, faire, lösungsorientierte und unkomplizierte Lösungen oder auch Alternativen für den Klienten suchen: Hierbei werden auch praktischen Kenntnisse und Erfahrungen weitergegeben, die im Laufe der Berufsjahre erworben wurden und diese allgemeinverständlich erklärt.  

Natürlich wird von vielen Rechtsanwälten eine kostenlose anwaltliche Erstberatung angeboten – leider dient diese jedoch in vielen Fällen lediglich der Mandantengewinnung. Sollte also dieser Rechtsanwalt in dem Gespräch feststellen, dass der Mandant seine Rechnung nicht bezahlen wird können, ist ein solches Gespräch zumeist auch sehr schnell beendet, oder es wird, wie uns mehrfach berichtet wurde, im Nachgang eine Rechnung erstellt, wenn keine endgültige Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgt. Die kostenlose Erstberatung dient daher üblicherweise nicht der allgemeinen Rechtspflege, sondern der Vorbereitung eines bezahlten Mandatsverhältnisses zwischen Rechtssuchenden und Rechtsanwalt. Unser Anspruch an das ideale Erstgespräch ist, dass der Rechtsanwalt in diesem Gespräch schon eine erste Einschätzung abgibt, ob sich seine Beauftragung für den Mandanten lohnt oder eine Beratung durch einen Spezialisten (ggf. ein Coach) effizienter und auch kostengünstiger zum Ziel führt. Sollte dieser an einer Stelle einmal nicht mehr weiterkommen, kann kurzfristig ein Anwalt hinzugezogen werden.

Hinweis: Wie auch der Mandant seine finanziellen Ressourcen zielgerichtet einsetzen muss, lebt auch der Rechtsanwalt, wie jeder andere Dienstleister auch, davon, als Zeitverkäufer seine Zeit abzurechnen.

Der Mandant möge bitte berücksichtigen, dass die Beratung aller Rechtsanwälte aufgrund derselben Gesetzesgrundlage erfolgt (alle haben das gleiche BGB). Ein Mandant kann und sollte daher ruhig auch eine „zweite Meinung“ einholen, möge jedoch bitte nicht enttäuscht sein, wenn der dann beratende Rechtsanwalt zur gleichen Auffassung gelangt wie der zuvor konsultierte Kollege. Tricks und Kniffe sind leider seltener möglich, als manche Klienten meinen und zumeist ebenfalls verboten. 

Die Kunst des beratenden Rechtsanwaltes besteht nicht darin, schlau zu tun, lateinische Rechtsbegriffe zu verwenden, sperrige Paragraphenabfolgen zu übermitteln oder eine wissenschaftliche Abhandlung für sein ganz persönliches Ego oder das von Kollegen, Professoren oder Richtern zu liefern, sondern dem Mandanten ein ganz persönliches Verständnis für seine Situation zu vermitteln, Chancen und Risiken aufzuzeigen und ihm seine individuellen Möglichkeiten verständlich zu machen. 
Es mag sein, dass diese dem Mandanten nicht gefallen; an dieser Stelle ist es die Aufgabe des beratenden Rechtsanwaltes, ihm klarzumachen, dass das Gesetz ist, wie es ist und für seinen Einzelfall auch nicht geändert wird. 
Letztlich geht es meistens auch nicht darum, eine singuläre Vorschrift zu erläutern, sondern dem Mandanten den Kontext zu erklären, in dem diese Vorschrift mit Rechtsprechung, allgemeiner Lebenserfahrung und Reaktionsmöglichkeiten der Gegenseite steht.

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