Unerwünschte Werbung – Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG

werbung-datenschutz

Grundsätzlich darf zwar eine Ansprache mit persönlicher Werbung ohne Einwilligung nicht erfolgen – doch dies sieht in der Praxis oft anders aus und es gibt außerdem zahlreiche Ausnahmen. Generell sollte daher der Nutzung der Daten widersprochen werden:

Guten Tag, 

hiermit fordere ich Sie nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf, mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen über 

  • die bei Ihnen über mich gespeicherten Daten, 
  • den Zweck der Speicherung, 
  • die Personen und Stellen, an die meine Daten regelmäßig übermittelt werden sowie 
  • Herkunft und Empfängerinnen oder Empfänger. 

Außerdem widerspreche ich der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung (§ 28 Abs. 4 BDSG) und erbitte eine Bestätigung. 

Sollten Sie meiner o. g. Aufforderung nicht bis zum ______ nachkommen, werde ich mich an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden.

Gewerbsmäßige Adresshändler werden die Auskunft zu Herkunft und Empfänger der Daten aufgrund der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses verweigern.

Bei den folgenden Auskunfteien ist eine kostenfreie Kopie Ihrer Daten von der SCHUFA (§ 34 BDSG), dem ICD (InfoScore Consumer Data – § 34 BDSG; s. Anlage) und der Creditreform Boniversum (§ 34 BDSG) erhältlich.

EuGH zur Reichweite des Rechts auf Datenlöschung: Urteil v. 27.10.2022, C-129/21

Weitere Informationen finden Sie hier.

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