Ist ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch pfändbar?

Ist ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch pfändbar?

Leider kann man dieses Geld nicht retten. Die Zweckbindung gilt nicht gegenüber dem Gläubiger. Für den ist das einfach nur pfändbares Geld! Hierzu gibt es sogar ein aktuelles Urteil – in diesem Fall zu dem Thema prozessualer Kostenerstattungsanspruch (ist aber bei allen anderen Dingen auch so) BGH Beschl. 18.1.17 VII ZB 9/14.

Der Kostenerstattungsanspruch fällt allerdings nicht in die Insolvenzmasse, wenn der Schuldner und sein anwaltlicher Vertreter einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Im Falle der Bewilligung macht der Rechtsanwalt seine Kosten gem. § 126 Abs. 1 ZPO in eigenem Namen gegen den Prozessgegner geltend und dieser eigenständige Kostenerstattungsanspruch des Anwalts führt zu einer Verstrickung des Anspruchs des vertretenen Schuldners zugunsten des Anwalts (Prütting/Gehrlein ZPO  8. Aufl. ZPO § 126 Rdnr. 11).

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