Nein! Der Insolvenzverwalter hat in der Insolvenz eines Unternehmens generell das Recht unter bestimmten Voraussetzungen geleistete Zahlungen anzufechten. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.5.2022 (6 AZR 497/21) musste eine Arbeitnehmerin nach Klage auf Rückgewähr des erhaltenen Lohns zur Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter die Lohnzahlung zurückzahlen.
In diesem konkreten Fall konnte die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers dadurch bewiesen werden, dass die Lohnzahlungen von einem Dritten (die Mutter des Unternehmers) auf das Konto der Arbeitnehmerin überwiesen wurden. Auch ein Mindestlohn im Sinne des Existenzminimums ist nicht vor der Anfechtung geschützt: hier greift das Sozialrecht und auch die Pfändungsschutzbestimmungen der ZPO gewährleisten den verfassungsrechtlichen Schutz auf Erhalt des Existenzminimums.
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