Habe die Vermögensauskunft abgegeben – warum habe ich nun eine Lohn- und Konto­pfändung?

lohn-kontopfaendung

Die durch die Vermögensauskunft ermittelten Informationen werden zwei Jahre lang beim zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form gespeichert. Gläubiger verschaffen sich hierdurch einen Überblick der Sach- und Vermögenswerte. Auch weitere Gläubiger können auf Antrag auf diese Daten zugreifen und Auskünfte über die Einkommens- und Vermögenssituation des Schuldners abfragen. Sollten keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sein, wird in der Regel für die nächsten 2 Jahre auf weitere Vollstreckungsversuche verzichtet. Allerdings sind Kontopfändungen wahrscheinlicher und auch zulässig, da in der Vermögensauskunft alle Konten wahrheitsgemäß angegeben werden müssen, die bis zu diesem Tage eröffnet wurden. Es dürfen keine falschen Angaben gemacht werden, da dies strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Nach §760 ZPO darf außerdem Akteneinsicht verlangt werden, um ggf. einen begründeten Widerspruch einzulegen. Ggf. wäre der Aufbau einer neuen Bankverbindung zu überlegen, um die laufenden Einnahmen zu sichern und über die auch eine Umschuldung vorgenommen wird.

Um zu verhindern, dass der Gläubiger zusätzlich zum pfändbaren Anteil, der vom Arbeitgeber ausgekehrt wird, auch noch das unpfändbare Einkommen erhält, muss ein Freigabebeschluss beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) angefordert werden Antrag gem. § 850k Abs. IV ZPO auf Pfändungsschutz bezüglich des vom Arbeitgeber überwiesenen unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens). Liegen mehrere Kontopfändungen vor, müssen einzeln für jede Pfändung separate Anträge gestellt werden. Nachweise zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages sollten mit eingereicht werden! 

Weitere Informationen finden Sie hier.

related News

weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu diesen oder ähnlichen Themen erhalten Sie bei uns im Mitgliederbereich oder über unsere kostenlosen Downloads.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Vollberg

Zum Berater...

Kirsten Maurer-Kalthoff

Zum Berater...

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Unser Versprechen

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie sich bei uns melden. Und das Beste daran. Nicht Sie werden uns am Ende bezahlen, sondern Ihre Gläubiger. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Angebot an kostenlosen Webinaren. 

Suche