Datenschutz: Wie lasse ich einen Google Eintrag entfernen?

Datenschutz: Wie lasse ich einen Google Eintrag entfernen?

Zuständig für die Aufsicht von Google ist aufgrund des Firmensitzes der Google GmbH in Deutschland:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
– Referat D6: Medien, Telemedien und Telekommunikation, E-Gouvernement –
Klosterwall 6, 20095 Hamburg
Tel.: 040/42854-4040 (Geschäftsstelle), Fax: 040/42854-4000

Der Verfahrensablauf ist etwas umständlich, aber recht wirksam: Eine Mail an die o.g. Adresse schreiben mit dem Hinweis, dass gemäß § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen im Internet eine Veröffentlichung später als 14 Tage nach Eintritt des jeweiligen Geschehnisses unzulässig ist und durch den rechtswidrigen Eintrag ein berufliches Fortkommen behindert wird. Eine Beschwerde an den Betreiber der Internetseite ist nicht möglich, da sich der Server bekanntermaßen in der Republik Tonga befindet.

Erfahrungsgemäß erfolgt die Nennung einer Internetadresse von Google, bei der die Beschwerde eingegeben werden soll und die Mitteilung, dass nach einer Ablehnung der Beschwerde durch Google eine erneute Meldung erfolgen soll.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

related News

weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu diesen oder ähnlichen Themen erhalten Sie bei uns im Mitgliederbereich oder über unsere kostenlosen Downloads.

Ihr Ansprechpartner

Ulrich Kalthoff

Zum Berater...

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Unser Versprechen

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie sich bei uns melden. Und das Beste daran. Nicht Sie werden uns am Ende bezahlen, sondern Ihre Gläubiger. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Angebot an kostenlosen Webinaren. 

Suche