Viele Unternehmer sagen, dass das nicht geht. Insolvenz heißt am Boden zu liegen. Sicherlich stimmt das zum Teil, aber wer hat denn was von liegenbleiben gesagt? Sie grübeln so vor sich hin, eigentlich war die Idee ja gar nicht schlecht. Gut… ein paar Sachen hätte ich anders machen müssen.
Genau jetzt sind Sie an dem Punkt, wo wir mit unserem Konzept ansetzen. Wir geben Ihrer Geschäftsidee ein neues Zuhause! Glauben Sie nicht? Dann lassen Sie sich überraschen und rufen einfach mal an. Wir hätten da gleich mehrere Vorschläge, wie so etwas geht.
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Mehr InformationenFür den Unternehmer bedeutet das:
- Sie befinden sich in einer wirtschaftlichen Krisensituation, steuern auf eine Insolvenz zu und möchten Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nutzen.
- Sie befinden sich bereits in der Insolvenz und möchten Ihr Unternehmen fortführen. Der Insolvenzverwalter ist derzeit ihr Geschäftsherr und Sie sind derjenige, der für alles und jedes sein Einverständnis einzuholen hat. Der Ertrag Ihrer Arbeit fällt der Masse und damit Ihren Gläubigern zu.
- Die Restschuldbefreiung resultiert aus einem angemeldeten Verfahren vor dem 01.10.2020 und für eine erneute Anmeldung einer Insolvenz beträgt die Sperrfrist 10 Jahre. Resultiert die Restschuldbefreiung aus einem Verfahren, welche ab dem 01.10.2023 erteilt wurde, beträgt die Sperrfrist 11 Jahre.
- Wurde die Restschuldbefreiung wegen Verurteilung zu einer Insolvenzstraftat versagt, gilt eine Sperrfrist von 5 Jahren.
- Bei Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht, falschen Angaben in Verzeichnissen oder wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit oder der sonstigen Obliegenheiten gilt eine Sperrfrist zur erneuten Insolvenzanmeldung von 3 Jahren.
Unser Angebot:
Kostenfreies Webinar als Einstieg in die Thematik und zur Vorbereitung der nächsten Schritte
Im Regelfall stellen wir eine Gesellschaft, die im Wege eines Assetdeals die werthaltigen Vermögenswerte Ihres Unternehmens übernimmt und die Geschäfte fortführt.
Sie werden auf Wunsch in der Gesellschaft angestellt und erhalten ein leistungsbezogenes Gehalt.
Die Kontoeröffnung erfolgt bei einer deutschen Bank; ggfls. erhalten Sie eine Geschäftsdebitkarte.
Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschlüsse, Controlling etc. werden von uns durchgeführt.
Vorteil: Erhalt der Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Einher geht damit das berufliche Durchstarten vor, während und nach einer Insolvenz des Unternehmers.
Ein Rückkauf des Unternehmens durch Sie ist bei einer Besserung Ihrer persönlichen Verhältnisse jederzeit möglich.
Webinare:
- Zur Unterstützung der Anliegen unserer Mitglieder und Interessenten bieten wir in regelmäßigen Abständen kostenlose Webinare zum Thema Restart an.
Themen des Webinars:
- Was bedeutet Restart für mich als Person und Unternehmer?
- Möglichkeiten des Restarts in einer Insolvenz?
- Vorteile des Arbeitens ohne Altlasten.
- Absicherung des Restarts durch Erfahrungen aus dem Scheitern.