Nun wird es langsam richtig eng. Warten Sie möglich nicht, bis der Gerichtsvollzieher regelmäßig in der Tür steht. Je früher Sie sich Hilfe holen, desto mehr ist machbar. Aus unserer Erfahrung haben wir viele Informationen zusammengetragen.
- Sofern Sie noch Gemeinschaftskonten haben, besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Das Guthaben/ der Dispokredit des Partners ist nun gefährdet.
- Sobald die ersten Kontopfändungen eingehen, ist ein P-Konto angesagt. Das bekommen auch Freiberufler und Selbstständige, egal was andere dazu sagen. Auch für Kapitalgesellschaften lässt sich so etwas einrichten; man muss nur wissen wie das geht
- Um eine Strategie zu erarbeiten, wie in dieser Situation das Überleben sichergestellt wird, bedarf es einer möglichst aktuellen Buchhaltung mit Nachweis der Fix und Fremdkosten (Einnahmenüberschussrechnung).
- Bei Pfändungen geht es um das klassische Hase und Igel Spiel. Es heißt schnell sein und den anderen immer mindestens 1 Schritt voraus zu sein – wer zuerst kommt mahlt zuerst. Seien Sie auch schnell: unsere Pfändungsexperten wissen, wie das geht, wie Sie sich am besten schützen und wie Sie weitere pfändungsfreie Beträge beantragen. Buchen Sie Ihren Pfändungscoach am besten heute noch unter 04721-6904047.
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Mehr InformationenAußerdem finden Sie hier einen Pfändungsrechner:
Für den Unternehmer bedeutet das:
- Stellt das Gericht nach dem durchgelaufenen, nicht beanstandeten Mahnbescheid einen Vollstreckungsbescheid aus, werden Kontenpfändungen oder Zwangsvollstreckungen gegen den Unternehmer durchgeführt. Nach einer durch einen Gerichtsvollzieher vorgenommenen fruchtlosen Pfändung ist damit die Zahlungsunfähigkeit offenbar geworden.
- Kontenpfändungen führen zum Verlust des Guthabens und in der Regel zum Ausschöpfen eines ggf. noch vorhandenen Dispositionskredites; auch Schließfächer können geöffnet werden.
- Beim Aufbau einer neuen Bankverbindung ist auf ein P-Konto zu achten, welches die laufenden Einnahmen sichern soll.
- Liegt dem Unternehmer als Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Lohnpfändung mitzuwirken. Hierbei muss er diese in der Reihenfolge ihrer Zustellung berücksichtigen, die Entlohnungsansprüche des Schuldners und die pfändbaren Beträge aufführen, sowie die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens korrekt durchführen, um sich gegenüber dem Arbeitnehmer nicht schadenersatzpflichtig zu machen.
- Letztendlich wollen wir damit erreichen, dass der Unternehmer handlungsfähig und soweit wie möglich auch liquide bleibt, sowie dass sich durch die Pfändung eines etwaigen Dispos weitere Schulden ergeben.
Unser Angebot:
Kostenfreies Webinar als Einstieg in die Thematik und zur Vorbereitung der nächsten Schritte
Sicherung des Lebensunterhaltes durch Pfändungsschutzmaßnahmen
Analyse der vorhandenen Defizite und Feststellung der betriebswirtschaftlichen Situation
Unterstützung bei der Beantragung eines erhöhten Pfändungsfreibetrages
laufende Begleitung und Coaching, wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Netzwerkpartner
Webinare:
- Zur Unterstützung der Anliegen unserer Mitglieder und Interessenten bieten wir in regelmäßigen Abständen kostenlose Webinare zum Thema Banken- und Gläubigerverhandlungen an.
Themen des Webinars:
- Was ist für eine Pfändung erforderlich?
- Was bedeutet die Pfändung für mein Unternehmen und welche Auswirkungen kann das haben?
- Wie kann ich mich davor schützen?
- Entwicklung von Strategien und deren Umsetzungsmöglichkeiten.