Nicht nur der gesetzliche Vertreter des Unternehmens, also z.B. der Geschäftsführer, sondern bei dessen Ausfall auch Gesellschafter, Aufsichtsräte und sogar der faktische Geschäftsführer können sich strafbar machen! Das mit dem Zuspätkommen unserer Mandanten hat schon Tradition. Genau deshalb haben wir uns darauf spezialisiert, die Uhr für unsere Mandanten zurückzudrehen. Viele Anrufer fragen uns:
- Muss ich Insolvenz anmelden und wann sollte ich das am besten tun?
- Wie ist das denn mit der Insolvenzverschleppung? Wann bin ich haftbar und wann mache ich mich strafbar?
Wenn Sie sich die Zahlen Ihres Unternehmens noch einmal anschauen und beispielsweise in einer Fortführungsprognose sauber aufbereiten, lässt sich eine anscheinend bereits eingetretene Insolvenzverschleppung in sehr vielen Fällen noch abwenden. Ob das bei Ihrem Fall auch geht, können Sie ganz einfach herausfinden. Rufen Sie uns an: 04721-6904047
- Eines erstmal vorweg: Entwarnung für alle Freiberufler und Selbstständige; hier besteht keine Pflicht zur Insolvenzanmeldung. Gleiches gilt auch für Privatpersonen.
- Für juristische Personen wie Geschäftsführer (UG, GmbH etc.) und Vorstände (e.V., AG etc.) tickt die Uhr: Wer innerhalb von 30 Tagen nicht 90 % der fälligen Forderungen ausgleichen kann, sollte sich jetzt sputen. Das Codewort hier ist aber „fällige Forderungen“. Unsere Experten für Bank- und Gläubigerverhandlungen schaffen Ihnen recht schnell ausreichend Luft, um Zeit für überlegte Handlungen zu gewinnen.
- Sofern die Insolvenz unvorbereitet oder nicht fristgerecht angemeldet wird, ist das hochriskant. Viele Insolvenzverwalter haben es sich zum Hobby gemacht, die rechtlichen Vertreter der Gesellschaften regelrecht zur Strecke bringen zu wollen. Wer die Gefahren nicht kennt, hat so gut wie keine Chance.
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Mehr InformationenFür den Unternehmer bedeutet das:
- Insolvenzanmeldepflichten gelten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Werden diese nicht eingehalten, kommt es zur strafbaren Insolvenzverschleppung.
- Der Tatbestand der Verschleppung und die persönlichen Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer kommen nicht zum Tragen, wenn trotz rechnerischer Überschuldung des Unternehmens bei Erstellung einer positiven Fortführungsprognose der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
- Ist die Strafanzeige gestellt, sind die Jahresabschlüsse wichtig: reichen Sie diese umgehend ein. Sollte das Geld für einen Steuerberater fehlen ist, reichen Sie bitte irgendetwas ein, egal, wie unprofessionell das aussieht. Außerdem vermerken, dass Sie die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht (Strafzumessungsgründe) und kein Geld für einen Steuerberater haben. Es darf nur nicht grundlegend falsch sein.
- Fazit: Risiken werden kalkulierbar und verringert – geeignete Gegenmaßnahmen können frühzeitig eingeleitet und private Haftungsrisiken drastisch reduziert werden.
Unser Angebot:
Kostenfreies Webinar als Einstieg in die Thematik und zur Vorbereitung der nächsten Schritte
Haftungstechnische Prüfung
Vorhandene Defizite erkennen und Maßnahmen treffen
Aufklären über Risiken und Chancen
Vermeidung der Haftung durch Versicherungen und Gesellschafterbeschlüsse
laufende Begleitung und Coaching, wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung durch unsere Netzwerkpartner
Webinare:
- Zur Unterstützung der Anliegen unserer Mitglieder und Interessenten bieten wir in regelmäßigen Abständen kostenlose Webinare zum Thema Insolvenzverschleppung an.
Themen des Webinars:
- Was bedeutet die Insolvenzverschleppung für mich persönlich?
- Worauf muss ich achten damit mir das nicht passiert?
- Welche Gegenmaßnahmen kann ich ergreifen?
- Wie kann ich mich schützen, wenn ich die Insolvenzverschleppung bereits eingetreten ist?