Wenn der Geschäftspartner nach Eintritt der Insolvenzreife anbietet, seine Schulden in Raten zu bezahlen, kann das für Sie als Zahlungsempfänger gefährlich werden. Hierbei geht es um den Zeitraum zwischen der eingetretenen Insolvenzreife und dem Insolvenzantrag.
Empfehlung von Manfred Althaus: umgehend fachkundigen Rat einholen und den Schaden minimieren. Dazu kann man einen Vergleich über die Rückzahlung eines Teils aushandeln.
Wenn Sie wissen möchten
- Wieso Ratenzahlungen angefochten werden können
- Wie Sie die Zahlungsunfähigkeit Ihres Geschäftspartners erkennen
- Was Ihnen passieren kann und was nicht
- Wo Sie kompetente Hilfe bekommen