Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.
Wenn Sie wissen möchten
- Welche Steuern stundungsfähig sin
- Wie Sie Ihre Existenz schützen
- Wie sich die Stundungsgründe unterscheiden
- Was erhebliche Härte ist