Antworten zum Thema:

Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden und sie kann auch fahrlässig begangen werden.

Wenn Sie wissen möchten

  • Wann eine Insolvenz „verschleppt“ worden ist
  • Wie Sie eine Insolvenzverschleppung vermeide
  • Warum Sie rechtzeitig die Insolvenz anmelden sollten
  • Was passieren kann, wenn Sie es nicht tun
  • Was Ihnen auch als „Nur“-Gesellschafter, Aufsichtsrat oder „faktischer“ Geschäftsführer passieren kann
  • Wie Sie vermeiden können, dass Sie Ärger mit der Staatsanwaltschaft und dem Insolvenzverwalter bekommen
  • Wo Sie kompetente Hilfe bekommen

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