Der Insolvenzverwalter handelt in erster Linie im Gläubigerinteresse. Seine Aufgabe ist es, so viel Geld wie möglich zur Masse zu ziehen, um die Gläubiger gleichermaßen mit einem prozentualen Anteil (Quote) zu befriedigen.
Wenn Sie wissen möchten
- Welche Anfechtungsgründe es gibt
- Welche Fristen zu beachten sind
- Welche Voraussetzungen zugrunde gelegt werden
- Wie Sie sich davor schützen können
Urteile zum Thema: BGH, Beschluss vom 02.03.2023 V ZB 64/2: Pfändbarkeit des Wohnungsrechtes bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers (Löschung durch Insolvenzverwalter), VG, Urteil vom 25.10.2023 8 K 2236/23: Wiederaufbauhilfe nach Flutkatastrophe ist zweckgebunden