Häufig bekommt man von Banken nur Kredite, wenn die Ehefrau, der Ehemann oder ein naher Angehöriger den Darlehensvertrag mitunterschreibt oder hierfür die Bürgschaft übernimmt. Damit verpflichtet man sich gegenüber der Bank, letztlich für die Rückzahlung des Kredites einzustehen. Urteil: Oberlandesgericht Oldenburg vom 29.06.2023 (8 U 172/22)
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