Antworten zum Thema:

Der Leistungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Vorauszuschicken ist folgendes: Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht bei jedem Unfall zuständig. Ihr Eintreten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Versichert sind ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Wenn Sie wissen möchten

  • Welche Besonderheiten zu beachten sind
  • Wo die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen ist
  • Was eine Berufskrankheit definiert
  • Wo Sie kompetente Hilfe bekommen

Auswahl für Ihren Download

Privatpersonen
Freiberufler und Selbstständige
Geschäftsführer und Vorstände
für weitere Antworten und Informationen jetzt kostenfrei downloaden
gtm trigger

Ihre Experten zum Thema

Nur Name
*
Nur Email
Datenschutz

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Unser Versprechen

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie sich bei uns melden. Und das Beste daran. Nicht Sie werden uns am Ende bezahlen, sondern Ihre Gläubiger. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Angebot an kostenlosen Webinaren. 

Suche