Vorauszuschicken ist folgendes: Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht bei jedem Unfall zuständig. Ihr Eintreten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Versichert sind ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Wenn Sie wissen möchten
- Welche Besonderheiten zu beachten sind
- Wo die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen ist
- Was eine Berufskrankheit definiert
- Wo Sie kompetente Hilfe bekommen