Die aktuelle Situation erfordert oft mehr Geld zum „Überleben“. Hierfür hat der Gesetzgeber im Wesentlichen den § 850f und §850i ZPO geschaffen. Hierdurch hat jeder, auf dessen Lebensumstände die Pfändungstabelle nicht passt, die Möglichkeit, weiter pfändungsfreie Beträge zu beantragen.
Wenn Sie wissen möchten
- Welche Unterlagen Sie für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages benötigen
- Welche Lebensumstände berücksichtigt werden können
- Welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn es verwehrt wird
- Wo Sie kompetente Hilfe bekommen