Wer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, kann ihn auch einverständlich wieder aufheben. Für den Arbeitgeber bietet der Aufhebungsvertrag folgende Vorteile: Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Kündigungsfristen beendet werden. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz greifen nicht. Der Betriebsrat braucht nicht beteiligt werden.
Wenn Sie wissen möchten
- Unter welchen Bedingungen Aufhebungsverträge zulässig sind
- Welche Fallstricke bestehen
- Wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist
- Wann der Betriebsrat einzubeziehen ist