Das Pfändungsschutzgesetz und die §§ 850 ZPO ff. sollen verhindern, dass Ihre Altersvorsorge im Falle einer Überschuldung oder Insolvenz gepfändet wird. Auf diese Weise soll Ihr Existenzminimum im Alter gewährleistet sein.
Wenn Sie wissen möchten
- Ob Ihre Altersvorsorge gepfändet werden kann
- Welche Altersvorsorge gepfändet werden kann und welche nicht
- In welcher Höhe sie Ihnen verbleibt
- Wie Sie Ihre Altersvorsorge schützen können (4 wertvolle Tipps)
- Wo Sie kompetente Hilfe bekommen