Kriegen Sie jetzt bitte keinen Schreck, wenn Sie die Nachricht erhalten, dass Ihr Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen worden ist. Das bedeutet nämlich für sich genommen nichts Schlimmes. (Ob Sie als Geschäftsführer einer GmbH o.ä. in diesem Falle die Insolvenz möglicherweise zu spät angemeldet haben und jetzt haftungsrechtliche Probleme zivil- und strafrechtlicher Art bekommen, wollen wir an dieser Stelle nicht beleuchten.)
Wenn Sie wissen möchten
- Was „Abweisung mangels Masse“ eigentlich bedeutet
- Wie ein Insolvenzverfahren unter diesen Vorzeichen abläuft
- Warum das nichts schlimmes ist
- Wo Sie kompetente Hilfe bekommen